AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Breitbandservice Gantert GmbH u. Co KG“ (AGB)

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1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG, Im Sulzfeld 10, 79780 Stühlingen, bietet ihre Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG. Kunden der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG sind Verbraucher oder Unternehmer im Sinne der §§ 13 und 14 BGB. Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den Vertragsbedingungen der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG sind nur wirksam, wenn diese durch die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG schriftlich bestätigt werden. Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG ist berechtigt ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen während bestehender Vertragsverhältnisse zu ändern. Über eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Kunden spätestens 60 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Kenntnis gesetzt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung und setzt er die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die Änderungen als wirksam vereinbart.

2. Leistungen der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG

Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bietet ihren Kunden Breitband-Internetzugang in Form einer Funklösung, einer Anbindung per Vectoringtechnik über das Kabelnetz der Deutschen Telekom oder des Breitbandkabelnetzes der Antennengemeinschaft Aichen e.V. über eine von der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG errichtete und betriebene Zentrale mit Modulen in Abhängigkeit der Verfügbarkeit der jeweiligen Technik im Anschlussgebiet an. Der Anschluss erfolgt jeweils über ein bei dem Kunden zu installierendes Endgerät. Das Angebot der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG umfasst keinen E-Mail Anschluss. Der Internetzugang über den Breitbandanschluss erfolgt mittels einer dynamischen IP-Adresse. Diese wird durch die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG zugeteilt. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bemüht sich um eine möglichst weit reichende Netzverfügbarkeit im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistungen. Im Regelfall beträgt die Verfügbarkeit des Anschlusses und des Netzes ca. 96 % über das ganze Jahr. Im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des Zugangs behält sich die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG die zeitweilige Beschränkung der Leistungen vor. Dies gilt auch bei technischen Änderungen, Wartungsarbeiten oder Reparaturen an den Zugangseinrichtungen, der Internetzugang kann zu diesen Zwecken kurzfristig unterbrochen werden. Bei Nutzung der Flatrate behält sich Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG vor, die Leitung zweimal am Tag zu unterbrechen.
Die am Breitbandanschluss des Kunden tatsächlich erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist abhängig vom jeweiligen Standort. Die vertraglich vereinbarte maximale Übertragungsgeschwindigkeit kann nur erreicht werden, wenn das für die Versorgung zuständige Übertragungsmedium fehlerfrei ist. Während der Internetnutzung ist die Übertragungsgeschwindigkeit von der Netzauslastung des zentralen Internetzugangs der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG und der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Dienstanbieters abhängig. Für Anschlüsse in Vectoringtechnik mietet die Firma Breitbandservice Gantert GmbH & Co. KG die Leitungen der Telekom Deutschland an. Arbeiten an diesen Leitungen dürfen nur durch die Telekom Deutschland durchgeführt werden. Die Firma Breitbandservice Gantert GmbH & Co. KG kann vor Vertragsabschluss eines Kunden keine Aussage über die Qualität der Leitung machen. Die maximal mögliche Bandbreite kann erst nach Anschluss des Kunden ermittelt werden und kann sich auch während der Vertragslaufzeit verändern. Störungen im Leitungsnetz der Telekom Deutschland liegen nicht im Einflussbereich der Firma Breitbandservice Gantert GmbH & Co. KG und können nur vom Störungsservice der Telekom Deutschland behoben werden. Die Dauer der Entstörung ist abhängig von der Auslastung der entsprechenden Stellen bei der Telekom Deutschland.
Breitbandservice Gantert GmbH & Co. KG ist von ihren Liefer- und Leistungspflichten für die Dauer des Vorliegens höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Krieg und innere Unruhen) befreit.
Die von Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG zu erbringende Leistung umfasst nicht die Eröffnung des Zugangs zu einzelnen im Internet von Dritten bereitgestellten Daten. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG übernimmt keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Internet abrufbaren Informationen bzw. Daten. Soweit nicht ausdrücklich gekennzeichnet sind alle Inhalte, die der Kunde im Rahmen dieses Zugangs abruft, fremde Inhalte im Sinne des Telemediengesetzes.
Vereinbarte Bereitstellungstermine und Verfügbarkeitszeiten gelten nur unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden und unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung mit technischen Leistungen Dritter, die für die Installation benötigt werden, insbesondere Übertragungswege, Hardware und Software. Eine Mitwirkung des Kunden ist Voraussetzung für eine funktionierende Versorgung mit einem Internetanschluss. Dies gilt besonders für die Hausinstallation beim Kunden. Die Firma Breitbandservice Gantert GmbH & Co. KG garantiert nur ein störungsfreies Signal auf den von ihr betriebenen Anlagen und Leitungen bis zum Hausübergabepunkt beim Endkunden.

2.1 Leistungen des Vertrages

Die Verträge beinhalten alle eine Flatrate für den Datenverkehr. Es findet keine Volumenbeschränkung statt. Als Endgeräte dürfen nur von der Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG freigegebene Router eingesetzt werden. Für nicht freigegebene Geräte wird keine Funktionsgarantie übernommen. Für die Telefonie wird die SIP-Technik genutzt. Jeder Vertrag (außer für Funkanbindungen) beinhaltet für die Telefonie eine deutschlandweite Festnetzflatrate. Anrufe in deutsche Mobilfunknetze und ausländische Netze werden pro Minute nach Dauer abgerechnet.Die Gebühren für andere Netze wie z.B. in Mobilfunknetze oder ausländische Netze erhalten Sie von uns auf Nachfrage. Anrufe in deutsche Sonderrufnummern werden ebenfalls pro Minute abgerechnet. Einige Sondernummern und bestimmte Ortsvorwahlen sind grundsätzlich gesperrt.Es können bis zu zehn Rufnummern genutzt werden, es stehen gleichzeitig zwei Gesprächskanäle zur Verfügung. Portierungen der Rufnummern von einem Voranbieter sind kostenlos. Bei einem Neuvertrag ist keine Rufnummer inklusive, diese muss für einmalig 10€ beantragt werden. Für eine Portierung der Rufnummer nach einer Kündigung des Vertrages an einen anderen Anbieter werden dem Kunden die entstandenen Kosten berechnet. Eine vor-Ort Installation bei Inbetriebnahme des Internetanschlusses ist nicht inbegriffen. Arbeiten durch die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG sind kostenpflichtig und müssen vorab durch eine Terminabsprache gebucht werden.
Bei Verträgen für Funkanbindungen entstehen für die Telefonieoption zusätzlich 9,99€ monatlich.

3. Vertragsschluss

Mit Unterzeichnung des Antrags Breitbandanschluss der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Leistung erwerben zu wollen. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach Eingang und Prüfung, ob die Bereitstellung des Breitbandanschlusses technisch möglich ist anzunehmen.
Ein Vertrag mit Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG kommt durch die Annahme mittels Auftragsbestätigung in schriftlicher Form, per Telefax oder per E-Mail zustande oder mit der Bereitstellung der Leistung durch Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG diese schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt hat.

4. Mitwirkung des Kunden

Die für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen in seinem Verantwortungsbereich erforderlichen Endgeräte wie Laptop, PC, sowie die weiteren hierfür erforderlichen Endeinrichtungen und Software (Betriebssystem, Webbrowser etc.) stellt und betreibt der Kunde in eigener Verantwortung. Der Kunde hat die ihm von Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG übermittelte persönliche Benutzerkennung und Passwörter streng vertraulich zu behandeln. Er hat dafür zu sorgen, dass kein Unbefugter davon Kenntnis erlangt bzw. diese nutzen kann. Bei Verlust oder sofern die Möglichkeit besteht, dass ein Unbefugter von der Benutzerkennung und den Passwörtern Kenntnis erlangt hat, hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG hiervon unverzüglich schriftlich, per Telefax oder E-Mail zu unterrichten, damit Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG diese sperren kann.

Der Kunde hat der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG über verdeckt liegende Leitungen und Rohre sowie über die mangelnde Tragfähigkeit zu informieren.
Bei Änderungen seiner Anschrift oder seiner Bankverbindung hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.


Gegen den Zugriff Dritter auf seine Daten hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, geeignete und ihm zumutbare Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dem Kunden unterliegt die Haftung für jeglichen Missbrauch seines Internetzugangs. Der Kunde darf das Netz von Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG nicht zur Schädigung bzw. Beeinträchtigung anderer Netzteilnehmer oder Internetdienste nutzen. Der Kunde hat bei der Nutzung dafür Sorge zu tragen, dass er keine Programme oder sonstige Daten überträgt, welche die ordnungsgemäße Funktion des Netzes, der Server oder sonstiger technischer Einrichtungen von Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG oder Dritten stören können. Der Kunde hat eigenverantwortlich Sorge für Einrichtungen gegen Blitzschlag zu tragen, insbesondere durch die ordnungsgemäße Erdung der Antenne, soweit diese gesetzlich vorgesehen ist.


Eine Weitergabe durch Kunden an Dritte (insbesondere Weiterverkauf) der von Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG zu erbringenden Leistungen darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG entgeltlich erfolgen.

Ein Teilen oder eine Weitergabe von Leistungen der Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG an andere als im geschlossenen Vertrag angegebene Personen mit anderer Adresse oder nicht im gleichen Haushalt lebende Personen ist untersagt.

5. Entgelt der Leistungen

Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem Antragsformular sowie ergänzend aus der jeweils aktuell gültigen Tarifinformation. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Mit Zugang der Rechnung wird jede in Rechnung gestellte Vergütung fällig. Die Zahlung wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Für jede nicht eingelöste Lastschrift wird zusätzlich zu den entstandenen Bankkosten eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro inkl. MwSt. erhoben. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren wird eine Gebühr von monatlich 5€ erhoben.

Gerät der Kunde infolge nicht eingelöster Lastschriften nach gesonderter Mahnung oder gemäß § 286 Abs. 3 BGB (30 Tage nach Rechnungszugang) in Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe an. Pro berechtigter Mahnung erhebt die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG eine weitere Bearbeitungsgebühr von 5 Euro inkl. MwSt. Weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
Während des Verzuges ist Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG berechtigt den Breitbandservice vorübergehend zu sperren. Bei Beendigung des Verzugs durch Zahlung der ausstehenden Vergütung ist die Leistungserbringung innerhalb einer angemessenen Anlauffrist fortzusetzen. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.
(Der Kunde hat jeweils zum ersten Werktag eines Monats das Recht in ein höheres Tarifmodell zu wechseln. Hierüber muss eine entsprechende schriftliche und unterschriebene Mitteilung des Kunden spätestens 6 Werktage vor dem ersten Werktag des Umstellungsmonats bei Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG erfolgen.)

6. Gewährleistung und Haftung

Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass der von ihr angebotene Breitbandsservice dem sich aus ihren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Dokumentationen ergebenden vereinbarten Beschaffenheit entspricht und entsprechend eingesetzt werden kann.
Hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit und auch darüber hinaus wird Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG keine Garantie geben.
Die Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen

nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

  1. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht („Kardinalpflicht“), beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig

  2. verursachte Schäden ausgeschlossen.
    Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz a) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für die Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung der vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG bei Vertragsschluss hierauf hinzuweisen, damit eine gesonderte Absicherung erfolgen kann.
    Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

  3. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.

  4. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die Funktion von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG liegen.

  5. Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen. Soweit die Firma Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Prüfung durch diese. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.

7. Vertragsdauer

Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Breitbandservice Gantert Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten
und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für die
Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG insbesondere dann vor, wenn die Internethauptzuleitung wegfällt, wenn über das Vermöge n des Kunden ein
Insolvenzverfahren beantragt wird od er wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsabrechnungen sich in Verzug befindet.
Bei nachgewiesenem Wegfall der Geschäftsgrundlage aufgrund von Wegzug aus dem Versorgungsbereich erlischt der Vertrag auf Antrag des Kunden
mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende, beginnend mit dem Datum des Wohnungswechsels.

8. Datenschutz

Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG behandelt erhaltene Daten vertraulich und setzt sie ausschließlich für den Vertragszweck ein. Ohne Einwilligung des Kunden werden Daten nicht an Dritte herausgegeben und auf Anforderung vollständig gelöscht, sofern sie nicht für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nötig sind. Dies sind z.B. die Vornamen, Nachnamen, Adressdaten, Geburtsdaten, E-Mailadressen, Telefonnummern und SEPA-Lastschriftdaten. Diese Daten sind für die Vertragserfüllung unbedingt notwendig. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. So ist z.B. für den Lastschrifteinzug der Abrechnungen eine Weitergabe von Daten an die Bank notwendig. Für die Erbringung von Telefoniedienstleistungen werden ebenfalls Daten an einen Drittanbieter weitergeleitet. Die Weitergabe von Daten zum Zwecke der Werbung findet nicht statt. Nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses werden alle personenbezogenen Daten gelöscht und nicht weiterverarbeitet bzw. genutzt.

9. Sonstige Bestimmungen

Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG abtreten. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung mit der das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Nicht-Verbrauchern ist Waldshut. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stühlingen, Mai 2018 Breitbandservice Gantert GmbH u. CO KG

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